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OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 17 U 176/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2346 BGB, § 2352 BGB
Gemeinschaftliches Testament mit Schlusserbeneinsetzung: Auslegung eines Verzichts des Schlusserben auf erbrechtliche Ansprüche - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines als Erbverzichts bezeichneten notariellen Vertrages; Regelung eines Zuwendungsverzichts; Anspruch auf den Pflichtteil nach dem Tod des Vaters; Verzicht auf erbrechtlichen Ansprüche aus dem gemeinschaftlichen Testament der Eltern als eingesetzter ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2346; BGB § 2352
Zuwendungsverzicht in einem mit "Erbverzicht" überschriebenen notariellen Vertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden - 2 O 330/00
- LG Wiesbaden, 21.06.2001 - 2/O 330/00
- OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 17 U 176/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99
Unikatrahmen
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 17 U 176/01
Gleichwohl ist eine Auslegung auch gegen einen an sich eindeutigen Wortlaut nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2002, 3248 (3249)).